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   OVG Nordrhein-Westfalen, 18.07.2008 - 12 E 1101/07   

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https://dejure.org/2008,27514
OVG Nordrhein-Westfalen, 18.07.2008 - 12 E 1101/07 (https://dejure.org/2008,27514)
OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 18.07.2008 - 12 E 1101/07 (https://dejure.org/2008,27514)
OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 18. Juli 2008 - 12 E 1101/07 (https://dejure.org/2008,27514)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Verfahrensgang

  • VG Köln - 2 K 2909/07
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 18.07.2008 - 12 E 1101/07
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerwG, 03.03.1998 - 9 C 3.97

    Vertriebenenrecht - Verfassungsmäßigkeit des § 4 Abs. 2 BVFG n.F., Begriff der

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 18.07.2008 - 12 E 1101/07
    Hierfür bedarf es nämlich der Schilderung eines in sich stimmigen und unter Angabe genauer Einzelheiten substanziierten Geschehensablaufs, aus dem sich eine Benachteiligung oder die Nachwirkung einer Benachteiligung gerade in Anknüpfung an die deutsche Volkszugehörigkeit des Betroffenen ergibt, vgl. BVerwG, Urteil vom 3. März 1998, - 9 C 3.97 -, BVerwGE 106, 191.

    Die von der Klägerin geltend gemachte volkstumsmäßige Vereinsamung aufgrund der behaupteten - durch den vorgelegten Lebenslauf allerdings so nicht bestätigten - Vertreibung aus dem angespannten Siedlungsgebiet und der Ansiedlung in "fremdländischer (Kroatischer) Umgebung stellt keine nach § 4 Abs. 2 BVFG relevante Benachteiligung oder Nachwirkung einer Benachteiligung dar, da diese, wie bereits das Verwaltungsgericht zutreffend ausgeführt hat, auf das allgemeine Kriegsfolgenschicksal der deutschstämmigen Bevölkerung im Aussiedungsgebiet zurückzuführen ist und somit kein individuelles Kriegfolgenschicksal zu begründen geeignet ist, vgl. BVerwG, Urteil vom 3. März 1998, a.a.O. ; OVG NRW, Urteil vom 6. Februar 2006 - 14 A 3212/02 - BayVGH, Beschluss vom 22. Juli 2004 - 11 B 03.1470 -, juris.

    Soweit die Klägerin geltend macht, sie werde regelmäßig von Kindern aus der Nachbarschaft wegen ihrer deutschen Volkszugehörigkeit beschimpft, handelt es sich hierbei um Unannehmlichkeiten und Belästigungen, die nicht den Grad der Benachteiligung erreichen, vgl. BVerwG, Urteil vom 3. März 1998 a.a.O.; OVG NRW, Beschluss vom 30. Mai 2006 - 12 A 4636/04 -.

    Soweit sich die Klägerin zur Begründung einer Benachteiligung auf den Verlust des elterlichen Anwesens stützt, stellt dies schon keine Benachteiligung dar, die auf Handlungen ihr gegenüber zurückzuführen sind, vgl. BVerwG, Urteil vom 3. März 1998, a.a.O., OVG NRW, Urteil vom 8. November 1996 - 2 A 1309/96 - Juris; Urteil vom 3. Juni 2004 - 14 A 3306/02 - Beschluss vom 30. Mai 2006 - 12 A 1736/04;.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 08.11.1996 - 2 A 1309/96

    Antrag einer tschechischen Staatsangehörigen auf Aufnahme als Aussiedlerin;

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 18.07.2008 - 12 E 1101/07
    Soweit sich die Klägerin zur Begründung einer Benachteiligung auf den Verlust des elterlichen Anwesens stützt, stellt dies schon keine Benachteiligung dar, die auf Handlungen ihr gegenüber zurückzuführen sind, vgl. BVerwG, Urteil vom 3. März 1998, a.a.O., OVG NRW, Urteil vom 8. November 1996 - 2 A 1309/96 - Juris; Urteil vom 3. Juni 2004 - 14 A 3306/02 - Beschluss vom 30. Mai 2006 - 12 A 1736/04;.
  • VGH Bayern, 22.07.2004 - 11 B 03.1470
    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 18.07.2008 - 12 E 1101/07
    Die von der Klägerin geltend gemachte volkstumsmäßige Vereinsamung aufgrund der behaupteten - durch den vorgelegten Lebenslauf allerdings so nicht bestätigten - Vertreibung aus dem angespannten Siedlungsgebiet und der Ansiedlung in "fremdländischer (Kroatischer) Umgebung stellt keine nach § 4 Abs. 2 BVFG relevante Benachteiligung oder Nachwirkung einer Benachteiligung dar, da diese, wie bereits das Verwaltungsgericht zutreffend ausgeführt hat, auf das allgemeine Kriegsfolgenschicksal der deutschstämmigen Bevölkerung im Aussiedungsgebiet zurückzuführen ist und somit kein individuelles Kriegfolgenschicksal zu begründen geeignet ist, vgl. BVerwG, Urteil vom 3. März 1998, a.a.O. ; OVG NRW, Urteil vom 6. Februar 2006 - 14 A 3212/02 - BayVGH, Beschluss vom 22. Juli 2004 - 11 B 03.1470 -, juris.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 19.08.2008 - 12 A 449/07

    Rechtmäßigkeit der Rücknahme eines Aufnahmebescheides beziehungsweise eines

    vgl. BVerwG, Urteil vom 3. März 1998, a.a.O., OVG NRW, Urteil vom 8. November 1996 - 2 A 1309/96 -, Juris, Urteil vom 3. Juni 2004 - 14 A 3306/02 -, Beschluss vom 30. Mai 2006 - 12 A 1736/04 - und Beschluss vom 18. Juli 2008 - 12 E 1101/07 -.

    - 12 E 1101/07 -, m. w. N.

    vgl. OVG NRW, Beschluss vom 18. Juli 2008 - 12 E 1101/07 -, m. w. N.

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